Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 09.07.2007 – T-6/06
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:202
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die wheyco GmbH trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 9. Juli 2007 – wheyco/Kommission / (Rechtssache T-6/06)
„Staatliche Beihilfen – Anreizelement – Nichtigkeitsklage – Handlung, die Rechtswirkungen erzeugt – Rechtsschutzinteresse – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Klage eines durch eine staatliche Beihilfe begünstigten Unternehmens gegen die Entscheidung der Kommission, mit der diese Beihilfe für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 89-105)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-6/06 entschieden?“