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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 09.07.2007 – T-6/06

wheyco GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Staatliche Beihilfen - Anreizelement - Nichtigkeitsklage - Handlung, die Rechtswirkungen erzeugt - Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:202

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die wheyco GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 9. Juli 2007 – wheyco/Kommission / (Rechtssache T-6/06)

„Staatliche Beihilfen – Anreizelement – Nichtigkeitsklage – Handlung, die Rechtswirkungen erzeugt – Rechtsschutzinteresse – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Klage eines durch eine staatliche Beihilfe begünstigten Unternehmens gegen die Entscheidung der Kommission, mit der diese Beihilfe für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 89-105)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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