Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 05.10.2012 – T-591/08
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:522
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 5. Oktober 2012 – Evropaïki Dynamiki/Kommission / (Rechtssache T-591/08)
„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Erbringung von IT-Dienstleistungen – Einstufung eines Bieters auf den zweiten Platz in der Kaskadenregelung – Nichtigkeitsklage – Ausschlussgründe des Ausschreibungsverfahrens – Interessenkonflikt – Begründungspflicht – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Gleichbehandlung – Außervertragliche Haftung“
1. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Ausschluss der Bieter, die schwere Pflichtverletzungen im Rahmen eines anderen Auftrags begangen haben – Voraussetzung – Bieter, gegen die eine verwaltungsrechtliche Sanktion nach Art. 96 Abs. 1 der Haushaltsordnung verhängt wurde (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 93 Abs. 1 Buchst. f, Art. 94, Buchst. c und Art. 96 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 34-37, 40)
2. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter – Notwendigkeit der Sicherstellung der Chancengleichheit und der Einhaltung des Transparenzgrundsatzes (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 Abs. 1 und Art. 97 Abs. 1; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 135 bis 138) (vgl. Randnrn. 53-55, 92, 93)
3. Gerichtsverfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Bloßer Verweis auf die Anlagen – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1) (vgl. Randnr. 66)
4. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Verpflichtung, auf schriftliche Anfrage hin die besonderen Merkmale und Vorzüge des berücksichtigten Angebots sowie den Namen des Zuschlagempfängers mitzuteilen (Art. 253 EG; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149) (vgl. Randnrn. 76-79, 130, 137, 157)
5. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Auswahlkriterien – Bewertung der Fähigkeit der Bewerber, die spezifizierten Dienstleistungen zu erbringen – Zuschlagskriterien – Vergleichende Bewertung der besonderen Merkmale und Vorzüge der einzelnen Angebote – Unterschiedliche Vorgänge und Regeln (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 97 Abs. 1 und 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 138) (vgl. Randnr. 110)
6. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Randnr. 158)
7. Gerichtliches Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Voraussetzungen – Neues Vorbringen – Begriff (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c und 48 § 2) (vgl. Randnr. 190)
8. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnr. 199)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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