Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 08.12.2011 – T-586/10
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:722
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Aktieselskabet af 21. november 2001 trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Dezember 2011 – Aktieselskabet af 21. november 2001/HABM – Parfums Givenchy (only givenchy) / (Rechtssache T-586/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke only givenchy – Ältere Gemeinschafts‑ und nationale Wortmarken ONLY – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Wertschätzung – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 23‑24, 35‑37, 48, 53)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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