Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 26.03.2010 – T-577/08
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:127
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Proges – Progetti di sviluppo Srl trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 26. März 2010 – Proges/Kommission / (Rechtssache T-577/08)
„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Programm zur Raumplanungsgestaltung – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Zulässigkeit – Zuschlagskriterien“
1. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Klage auf Ersatz von Schäden, die ein Gemeinschaftsorgan verursacht haben soll – Kurze Darstellung der Klagegründe – Fehlen – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 20-28)
2. Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Randnr. 36)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-577/08 entschieden?“