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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 26.03.2010 – T-577/08

Proges - Progetti di sviluppo Srl gegen Europäische Kommission. Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Programm zur Raumplanungsgestaltung - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse - Zulässigkeit - Zuschlagskriterien.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:127

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Proges – Progetti di sviluppo Srl trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 26. März 2010 – Proges/Kommission / (Rechtssache T-577/08)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Programm zur Raumplanungsgestaltung – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Zulässigkeit – Zuschlagskriterien“

1. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Klage auf Ersatz von Schäden, die ein Gemeinschaftsorgan verursacht haben soll – Kurze Darstellung der Klagegründe – Fehlen – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 20-28)

2. Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Randnr. 36)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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