Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 08.09.2010 – T-575/08
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:359
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die 4care AG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. September 2010 – 4care/HABM – Laboratorios Diafarm (Acumed) / (Rechtssache T-575/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Acumed – Ältere nationale Wortmarke AQUAMED ACTIVE – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 23, 55)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
4care AG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke „Acumed“ für Waren der Klassen 3, 5 und 9 (Anmeldung Nr. 4493136)
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehalten Marken- oder Zeichenrechts:
Laboratorios Diafarm, SA
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Spanische Wortmarke AQUAMED ACTIVE (Marke Nr. 2506452) für Waren der Klasse 5 und die Gemeinschaftswortmarke AQUAMED ACTIVE (Nr. 2882272) für Waren der Klasse 5
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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