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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 08.09.2010 – T-575/08

4care AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Acumed - Ältere nationale Wortmarke AQUAMED ACTIVE - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Ähnlichkeit der Waren - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:359

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die 4care AG trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. September 2010 – 4care/HABM – Laboratorios Diafarm (Acumed) / (Rechtssache T-575/08)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Acumed – Ältere nationale Wortmarke AQUAMED ACTIVE – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 23, 55)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

4care AG

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke „Acumed“ für Waren der Klassen 3, 5 und 9 (Anmeldung Nr. 4493136)

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehalten Marken- oder Zeichenrechts:

Laboratorios Diafarm, SA

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Spanische Wortmarke AQUAMED ACTIVE (Marke Nr. 2506452) für Waren der Klasse 5 und die Gemeinschaftswortmarke AQUAMED ACTIVE (Nr. 2882272) für Waren der Klasse 5

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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