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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 21.01.2019 – T-574/18 R

Agrochem-Maks d.o.o. gegen Europäische Kommission. Vorläufiger Rechtsschutz – Pflanzenschutzmittel – Wirkstoff Oxasulfuron – Nichterneuerung der Genehmigung zum Zweck des Inverkehrbringens – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – Fehlende Dringlichkeit – Interessenabwägung.
ECLI
ECLI:EU:T:2019:25

Gründe

Randnummer 1

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Randnummer 2

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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