Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 06.03.2012 – T-565/10
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:107
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die ThyssenKrupp Steel Europe AG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 6. März 2012 – ThyssenKrupp Steel Europe/HABM (Highprotect) / (Rechtssache T-565/10)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Highprotect – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 15‑18)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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