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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 22.11.2011 – T-561/10

LG Electronics, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DIRECT DRIVE - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter und fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:685

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die LG Electronics, Inc. trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 22. November 2011 – LG Electronics/HABM (DIRECT DRIVE) / (Rechtssache T-561/10)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DIRECT DRIVE – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter und fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 20, 24-25)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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