Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 22.11.2011 – T-561/10
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:685
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die LG Electronics, Inc. trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 22. November 2011 – LG Electronics/HABM (DIRECT DRIVE) / (Rechtssache T-561/10)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DIRECT DRIVE – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter und fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 20, 24-25)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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