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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 07.07.2010 – T-557/08

mPAY24 GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke M PAY - Ältere Gemeinschafts- und nationale Wortmarken MPAY24 - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:287

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. September 2008 (Sache R 221/2007‑1) wird aufgehoben, soweit darin der von der mPAY24 GmbH erhobene Widerspruch zurückgewiesen wird.

2. Das HABM trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. Juli 2010 – mPAY24/HABM – Ultra (M PAY) / (Rechtssache T-557/08)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke M PAY – Ältere Gemeinschafts‑ und nationale Wortmarken MPAY24 – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 36, 39, 42-45)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:

Ultra d.o.o. Proizvodnja elektronskih naprav

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke M PAY für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35 bis 38 und 42 – Anmeldung Nr. 3587896

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken‑ oder Zeichenrechts:

mPAY24 GmbH

Entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:

Gemeinschaftswortmarke MPAY24 (Nr. 2061656) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36 und 38; österreichische eingetragene Wortmarke MPAY24 (Nr. 200373) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36 und 38

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Vollständige Zurückweisung der Markenanmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Teilweise Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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