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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 14.12.2011 – T-531/10

Häfele GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Vorfront - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:745

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Häfele GmbH & Co. KG trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 14. Dezember 2011 – Häfele/HABM (Vorfront) / (Rechtssache T-531/10)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Vorfront – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 23-24, 26-27, 35)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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