Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 07.09.2011 – T-524/09
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:434
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Meredith Corp. trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. September 2011 – Meredith/HABM (BETTER HOMES AND GARDENS) / (Rechtssache T-524/09)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BETTER HOMES AND GARDENS – Absolutes Eintragungshindernis – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung durch den Prüfer – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 23-24)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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