Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 13.09.2011 – T-522/08
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:459
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Frau Agatha Ruiz de la Prada de Sentmenat trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 13. September 2011 – Ruiz de la Prada de Sentmenat/HABM – Quant (AGATHA RUIZ DE LA PRADA) / (Rechtssache T-522/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke AGATHA RUIZ DE LA PRADA – Ältere Gemeinschaftsbildmarke, die eine schwarz-weiße Blume darstellt – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 25, 36, 54, 67)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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