Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 29.06.2010 – T-515/08
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:260
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Volker Mauerhofer trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 29. Juni 2010 – Mauerhofer/Kommission / (Rechtssache T-515/08)
„Mehrfach-Rahmenvertrag ‚Kommission 2007‘ – Einstellung von Sachverständigen im Rahmen von Hilfsaktionen zugunsten von Drittländern – Begutachtungsaufgaben – Maßnahme der Kommission betreffend die Zahl der aufgewendeten und in Rechnung zu stellenden Tage – Aufhebungsklage – Keine anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit – Schadensersatzklage – Kausalzusammenhang – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“
1. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 66, 72-73)
2. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 78-79)
3. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnr. 80)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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