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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 29.06.2010 – T-515/08

Volker Mauerhofer gegen Europäische Kommission. Mehrfach-Rahmenvertrag "Kommission 2007" - Einstellung von Sachverständigen im Rahmen von Hilfsaktionen zugunsten von Drittländern - Begutachtungsaufgaben - Maßnahme der Kommission betreffend die Zahl der aufgewendeten und in Rechnung zu stellenden Tage - Aufhebungsklage - Keine anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit - Schadensersatzklage - Kausalzusammenhang - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:260

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Volker Mauerhofer trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 29. Juni 2010 – Mauerhofer/Kommission / (Rechtssache T-515/08)

„Mehrfach-Rahmenvertrag ‚Kommission 2007‘ – Einstellung von Sachverständigen im Rahmen von Hilfsaktionen zugunsten von Drittländern – Begutachtungsaufgaben – Maßnahme der Kommission betreffend die Zahl der aufgewendeten und in Rechnung zu stellenden Tage – Aufhebungsklage – Keine anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit – Schadensersatzklage – Kausalzusammenhang – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“

1. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 66, 72-73)

2. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 78-79)

3. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnr. 80)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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