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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 14.04.2010 – T-514/08

Laboratorios Byly, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BILLY'S Products - Ältere Gemeinschaftswortmarken BYLY und byly - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:143

Tenor

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. September 2008 (Sache R 469/2008‑2) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 14. April 2010 – Laboratorios Byly/HABM – Ginis (BILLY’S Products) / (Rechtssache T-514/08)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BILLY’S Products – Ältere Gemeinschaftswortmarken BYLY und byly – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 22, 62)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:

Vasileios Ginis

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke BILLY’S products für Waren der Klasse 3 (Anmeldung Nr. 4215273)

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Laboratorios Byly, SA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Gemeinschaftswortmarken BYLY (Nr. 156216) für Waren der Klasse 3 und byly (Nr. 2604015) für Waren der Klassen 3 und 5 sowie Dienstleistungen der Klasse 35

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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