Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 14.04.2010 – T-514/08
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:143
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. September 2008 (Sache R 469/2008‑2) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 14. April 2010 – Laboratorios Byly/HABM – Ginis (BILLY’S Products) / (Rechtssache T-514/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BILLY’S Products – Ältere Gemeinschaftswortmarken BYLY und byly – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 22, 62)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelder der Gemeinschaftsmarke:
Vasileios Ginis
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke BILLY’S products für Waren der Klasse 3 (Anmeldung Nr. 4215273)
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Laboratorios Byly, SA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Gemeinschaftswortmarken BYLY (Nr. 156216) für Waren der Klasse 3 und byly (Nr. 2604015) für Waren der Klassen 3 und 5 sowie Dienstleistungen der Klasse 35
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-514/08 entschieden?“