Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 17.01.2012 – T-513/10
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:8
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hamberger Industriewerke GmbH trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 17. Januar 2012 – Hamberger Industriewerke/HABM (Atrium) / (Rechtssache T-513/10)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Atrium – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 15‑20)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-513/10 entschieden?“