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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 17.01.2012 – T-513/10

Hamberger Industriewerke GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Atrium – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2012:8

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Hamberger Industriewerke GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 17. Januar 2012 – Hamberger Industriewerke/HABM (Atrium) / (Rechtssache T-513/10)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Atrium – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 15‑20)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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