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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 07.07.2010 – T-51/09

Europäische Kommission gegen Antiche Terre Soc. coop. rl Società Agricola Cooperativa. Schiedsklausel - Programm zur Förderung der Energietechnologien in Europa [Thermie] - Vertrag über ein Projekt zur Errichtung einer Stromerzeugungsanlage mittels eines innovativen Verbrennungsverfahrens von land- und forstwirtschaftlicher Biomasse in Umbertide [Italien] - Wesentliche Änderung der Bedingungen für die Erfüllung des Vertrags - Kündigung - Rückerstattung der gezahlten Beträge - Zinsen.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:288

Tenor

1. Die Antiche Terre Soc. coop. rl Società Agricola Cooperativa wird verurteilt, an die Europäische Kommission den Betrag von 479 332,40 Euro zuzüglich Verzugszinsen zum italienischen gesetzlichen Zinssatz ab 4. Januar 2004 bis zum Tag der vollständigen Begleichung der Schuld, abzüglich des Betrags von 461 979 Euro, den die Kommission am 25. Januar 2005 durch Einlösung der zu ihren Gunsten erteilten Bankbürgschaft zurückerlangt hat, zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Antiche Terre trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 7. Juli 2010 – Kommission/Antiche Terre / (Rechtssache T-51/09)

„Schiedsklausel – Programm zur Förderung der Energietechnologien in Europa (Thermie) – Vertrag über ein Projekt zur Errichtung einer Anlage zur Stromerzeugung mittels eines innovativen Verbrennungsverfahrens von land‑ und forstwirtschaftlicher Biomasse in Umbertide (Italien) – Wesentliche Änderung der Bedingungen für die Erfüllung des Vertrags – Kündigung – Rückerstattung der gezahlten Beträge – Zinsen“

Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 46, 50-60, 79-82, 85)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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