Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 12.02.2015 – T-505/12
Compagnie des montres Longines, Francillon SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke B – Ältere internationale Bildmarke, die zwei ausgebreitete Flügel darstellt – Relative Eintragungshindernisse – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Keine Beeinträchtigung der Wertschätzung – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2015:95
Gründe
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