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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 09.09.2010 – T-505/08

Nadine Trautwein Rolf Trautwein GbR, Research and Development gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Hunter - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009] - Einschränkung des von der Markenanmeldung erfassten Warenverzeichnisses.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:378

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Nadine Trautwein Rolf Trautwein GbR, Research and Development trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. September 2010 – Nadine Trautwein Rolf Trautwein/HABM (Hunter) / (Rechtssache T-505/08)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Hunter – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009) – Einschränkung des von der Markenanmeldung erfassten Warenverzeichnisses“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 35, 40, 52)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Nadine Trautwein Rolf Trautwein GbR, Research and Development

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke „Hunter“ für Waren der Klassen 18 und 25 – Anmeldung Nr. 4829347

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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