Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 25.10.2012 – T-503/10
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:575
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die IDT Biologika GmbH trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 25. Oktober 2012 – IDT Biologika/Kommission / (Rechtssache T-503/10)
„Öffentliche Lieferaufträge – Ausschreibungsverfahren – Lieferung von Tollwut-Impfstoffen nach Serbien – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Auftragsvergabe an einen anderen Bieter“
1. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission) (vgl. Randnrn. 19, 20)
2. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung, die Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz zu beachten (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 Abs. 1 und Art. 168) (vgl. Randnr. 51)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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