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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 04.04.2008 – T-503/07

Raisa Kulykovska-Pawlowski und andere gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Offensichtliche Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:92

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 4. April 2008 – Kulykovska-Pawlowski u. a./Parlament und Rat / (Rechtssache T-503/07)

„Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Offensichtliche Unzulässigkeit“

1. Nichtigkeitsklage – Fristen – Zwingendes Recht – Prüfung von Amts wegen durch das Gericht (Art. 230 Abs. 5 EG) (vgl. Randnrn. 6‑7)

2. Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Zeitpunkt der Veröffentlichung – Zeitpunkt der Kenntnisnahme von der Handlung – Subsidiärer Charakter (Art. 230 Abs. 5 EG) (vgl. Randnrn. 8-9)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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