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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 18.05.2011 – T-502/07

IIC - Intersport International Corp. GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke McKENZIE - Ältere Gemeinschaftsbild- und -wortmarken McKINLEY - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009).
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:223

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die IIC Intersport International Corp. GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 18. Mai 2011 – IIC – Intersport International/HABM – McKenzie (McKENZIE) / (Rechtssache T-502/07)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke McKENZIE – Ältere Gemeinschaftsbild- und ‑wortmarken McKINLEY – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 50-52)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

The McKenzie Corporation Ltd

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Gemeinschaftsbildmarke McKENZIE für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25, 36 und 37 – Anmeldung Nr. 2664423

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

IIC – Intersport International Corp. GmbH

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Ältere Gemeinschaftsmarke MCKINLEY für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 20, 22, 25 und 28 und ältere Gemeinschaftsmarke MCKINLEY für Waren und Dienstleistungen der Klassen 12, 18, 20, 22, 25 und 28

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung des Widerspruchs in vollem Umfang und Zulassung der Anmeldung zur Eintragung

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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