Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 18.05.2011 – T-502/07
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:223
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die IIC Intersport International Corp. GmbH trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 18. Mai 2011 – IIC – Intersport International/HABM – McKenzie (McKENZIE) / (Rechtssache T-502/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke McKENZIE – Ältere Gemeinschaftsbild- und ‑wortmarken McKINLEY – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 50-52)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
The McKenzie Corporation Ltd
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Gemeinschaftsbildmarke McKENZIE für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25, 36 und 37 – Anmeldung Nr. 2664423
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
IIC – Intersport International Corp. GmbH
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Ältere Gemeinschaftsmarke MCKINLEY für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 20, 22, 25 und 28 und ältere Gemeinschaftsmarke MCKINLEY für Waren und Dienstleistungen der Klassen 12, 18, 20, 22, 25 und 28
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung des Widerspruchs in vollem Umfang und Zulassung der Anmeldung zur Eintragung
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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