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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 15.02.2007 – T-501/04

Bodegas Franco-Españolas gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:54

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 25. Oktober 2004 (Sache R 513/2002-1) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Februar 2007 – Bodegas Franco-Españolas/HABM – Companhia Geral da Agricultura das Vinhas do Alto Douro (ROYAL) / (Rechtssache T-501/04)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ROYAL − Ältere Gemeinschaftswortmarke ROYAL FEITORIA − Relatives Eintragungshindernis − Keine Verwechslungsgefahr − Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 52-53)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Bodegas Franco-Españolas, SA

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke ROYAL für Waren der Klasse 33 – Anmeldung Nr. 1056902

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Companhia Geral da Agricultura das Vinhas do Alto Douro, SA (Real Companhia Velha)

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Portugiesische Bildmarke ROYAL BRANDE Nr. 122170, Gemeinschaftswortmarke ROYAL FEITORIA Nr. 418301 und internationale Bildmarke ROYAL OPORTO WINE COMPANY (Portugal) Nr. 174788, für Waren der Klasse 33

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Stattgabe des Widerspruchs aufgrund der Gemeinschaftsmarke Nr. 418301 und Zurückweisung des Antrags auf Eintragung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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