Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 05.09.2012 – T-497/11
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:402
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Euro-Information – Européenne de traitement de l’information trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 5. September 2012 – Euro-Information/HABM (EURO AUTOMATIC PAIEMENT) / (Rechtssache T-497/11)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke EURO AUTOMATIC PAIEMENT – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 16-18, 33, 74)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Wortmarke EURO AUTOMATIC PAIEMENT (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 25-76)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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