Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.12.2010 – T-497/09
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:540
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die LG Electronics, Inc. trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Dezember 2010 – LG Electronics/HABM (KOMPRESSOR PLUS) / (Rechtssache T-497/09)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke KOMPRESSOR PLUS – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 14, 18-21)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
LG Electronics, Inc.
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke KOMPRESSOR PLUS für Waren der Klasse 7 – Anmeldung Nr. 7282924)
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Teilweise Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-497/09 entschieden?“