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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 16.12.2010 – T-497/09

LG Electronics, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke KOMPRESSOR PLUS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:540

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die LG Electronics, Inc. trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Dezember 2010 – LG Electronics/HABM (KOMPRESSOR PLUS) / (Rechtssache T-497/09)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke KOMPRESSOR PLUS – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 14, 18-21)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

LG Electronics, Inc.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke KOMPRESSOR PLUS für Waren der Klasse 7 – Anmeldung Nr. 7282924)

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Teilweise Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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