Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 02.04.2019 – T-492/17
Stephan Fleig gegen Europäischer Auswärtiger Dienst. Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Unbefristeter Vertrag – Art. 47 Buchst. c Ziff. i der BSB – Fristgemäße Kündigung – Kündigungsgründe – Zerstörung des Vertrauensverhältnisses – Dienstliches Interesse – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Fürsorgepflicht – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Art. 30 und 41 der Charta der Grundrechte – Zwischenstreit – Veröffentlichung von Dokumenten, die zur Akte des Verfahrens vor dem Gericht eingereicht wurden, im Internet – Art. 17 des Statuts.
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2019:211
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Herr Stephan Fleig trägt die Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-492/17 entschieden?“