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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 16.05.2007 – T-491/04

Merant GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:141

Tenor

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 18. Oktober 2004 (Sache R 542/2002‑2) wird aufgehoben.

Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin, der Merant GmbH.

Die Streithelferin, die Focus Magazin Verlag GmbH, trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 16. Mai 2007 – Merant/HABM – Focus Magazin Verlag (FOCUS) / (Rechtssache T-491/04)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FOCUS – Ältere nationale Bildmarke MICRO FOCUS – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 47‑65)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Focus Magazin Verlag GmbH

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke FOCUS für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 6, 7, 8, 9, 14, 15, 16, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 29, 32, 33, 35, 36, 38, 39, 41, 42 ‑ Anmeldung Nr. 453720

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Merant GmbH

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Internationale Bildmarke MICRO FOCUS für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 41 und 42

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Teilweise Stattgabe des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Stattgabe der Beschwerde der Focus Magazin Verlag GmbH und Zurückweisung des Widerspruchs der Merant GmbH

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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