Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 17.12.2009 – T-490/07

Notartel SpA - Societa' informatica del Notariato gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:522

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Notartel SpA – Società informatica del Notariato trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 17. Dezember 2009 – Notartel/HABM – SAT.1 (R.U.N.) / (Rechtssache T-490/07)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke R.U.N. – Gemeinschaftswortmarke und ältere nationale Wortmarke ran – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009) – Begründungspflicht – Art. 73 der Verordnung Nr. 40/94 (jetzt Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009) – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 52, 71)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Notartel SpA – Sociétà informatica del Notariato

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke R.U.N. für Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 42 – Anmeldung Nr. 1069863

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

SAT.1 SatellitenFersehen GmbH

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:

Nationale und Gemeinschaftswortmarke ran für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35, 38, 41 und 42

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Dem Widerspruch wurde teilweise, nämlich in Bezug auf bestimmte Dienstleistungen der Klassen 38 und 42, stattgegeben

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-490/07 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten