Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 17.12.2009 – T-490/07
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:522
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Notartel SpA – Società informatica del Notariato trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 17. Dezember 2009 – Notartel/HABM – SAT.1 (R.U.N.) / (Rechtssache T-490/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke R.U.N. – Gemeinschaftswortmarke und ältere nationale Wortmarke ran – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009) – Begründungspflicht – Art. 73 der Verordnung Nr. 40/94 (jetzt Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009) – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 52, 71)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Notartel SpA – Sociétà informatica del Notariato
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke R.U.N. für Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 42 – Anmeldung Nr. 1069863
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
SAT.1 SatellitenFersehen GmbH
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:
Nationale und Gemeinschaftswortmarke ran für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35, 38, 41 und 42
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Dem Widerspruch wurde teilweise, nämlich in Bezug auf bestimmte Dienstleistungen der Klassen 38 und 42, stattgegeben
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-490/07 entschieden?“