Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 14.07.2021 – T-488/20
Guerlain gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Unionsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Unionsmarke – Form eines länglichen, kegelförmigen und zylindrischen Lippenstifts – Absolutes Eintragungshindernis – Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001.
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2021:443
Gründe
Randnummer 1
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 2. Juni 2020 (Sache R 2292/2019-1) wird aufgehoben.
Randnummer 2
Das EUIPO trägt die Kosten einschließlich der Kosten von Guerlain, die für das Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO notwendig waren.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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