Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.12.2011 – T-488/10
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:767
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 16. Dezember 2011 – Frankreich/Kommission / (Rechtssache T-488/10)
„EFRE – Kürzung eines Zuschusses – Strukturintervention der Gemeinschaft in der Region Martinique – Nichtigkeitsklage – Öffentliche Aufträge – Richtlinie 93/37/EWG – Begriff ‚direkte Subvention‘ – Begriff ‚Sport-, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen‘ – Begründungspflicht – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“
1. Staatliche Beihilfen – Begriff – Maßnahme, die die Belastungen eines Unternehmens vermindert – Auswirkung auf die Auslegung des Begriffs „Subvention“ im Sinne von Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 93/37 (Art. 107 Abs. 1 AEUV; Richtlinie 93/37 des Rates, Art. 2 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 25‑33)
2. Rechtsangleichung – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge – Richtlinie 93/37 – Zweck – Praktische Wirksamkeit (Richtlinie 93/37 des Rates) (vgl. Randnrn. 59‑65)
3. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Reichweite – Entscheidung der Kommission, mit der ein Gemeinschaftszuschuss gekürzt wird (Art. 296 AEUV; Richtlinie 93/37 des Rates, Art. 2 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 68‑71)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
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