Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 20.10.2008 – T-487/07
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:453
Tenor
1. Der Antrag, Herrn W. Johnston als Vertreter der Imperial Chemical Industries plc zuzulassen, wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 20. Oktober 2008 – Imperial Chemical Industries/HABM (FACTORY FINISH) / (Rechtssache T-487/07)
„Zwischenstreit – Gemeinschaftsmarke – Vertretung durch einen Anwalt“
Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Satzung des Gerichtshofs, Art. 19) (vgl. Randnrn. 10, 13-23, 28)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-487/07 entschieden?“