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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 23.11.2011 – T-483/10

The Pukka Luggage Company Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PUKKA - Widerspruch des Inhabers einer Gemeinschaftsbildmarke und einer nationalen Bildmarke mit dem Wortbestandteil pukas - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:692

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die The Pukka Luggage Company Ltd trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 23. November 2011 – The Pukka Luggage Company/HABM – Azpiroz Arruti (PUKKA) / (Rechtssache T-483/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PUKKA – Widerspruch des Inhabers einer Gemeinschaftsbildmarke und einer nationalen Bildmarke mit dem Wortbestandteil pukas – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 17, 54)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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