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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 16.12.2009 – T-483/08

Giordano Enterprises Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:515

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Giordano Enterprises Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 16. Dezember 2009 – Giordano Enterprises/HABM – Dias Magalhães & Filhos (GIORDANO) / (Rechtssache T-483/08)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GIORDANO – Ältere nationale Wortmarke GIORDANO – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 19, 33)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Giordano Enterprises Ltd

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke GIORDANO für Waren der Klassen 18 und 25

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

José Dias Magalhães & Filhos lda.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:

Portugiesische Wortmarke GIORDANO für Waren der Klasse 25 (Nr. 322534)

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung, soweit darin dem Widerspruch für bestimmte Waren der Klasse 18 stattgegeben wurde, und Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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