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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 28.06.2011 – T-482/09

ATB Norte, SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BRICO CENTER Città - Ältere Gemeinschaftsbildmarken ATB CENTROS DE BRICOLAGE Brico Centro und CENTROS DE BRICOLAGE BricoCentro - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:315

Tenor

1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 28. September 2009 (Sache R 1047/2008‑4) wird aufgehoben, soweit mit ihr der Beschwerde der Bricocenter Italia Srl in Bezug auf die mit der Gemeinschaftsmarkenanmeldung beanspruchten Dienstleistungen „Werbung“, „Geschäftsführung“ und „Unternehmensverwaltung“ stattgegeben wurde.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die ATB Norte, SL, Bricocenter Italia und das HABM tragen die ihnen im Verfahren vor dem Gericht entstandenen eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 28. Juni 2011 – ATB Norte/HABM – Bricocenter Italia (BRICO CENTER Città) / (Rechtssache T-482/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BRICO CENTER Città – Ältere Gemeinschaftsbildmarken ATB CENTROS DE BRICOLAGE Brico Centro und CENTROS DE BRICOLAGE BricoCentro – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 25, 33-34, 57, 66-67)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Bricocenter Italia Srl

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke BRICO CENTER Città für Dienstleistungen der Klasse 35 – Anmeldung Nr. 4939302

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

ATB Norte, SL

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltene Marken- oder Zeichenrechte:

Gemeinschaftsbildmarken mit den Wortbestandteilen ATB CENTROS DE BRICOLAGE Brico Centro (Nr. 989046) und CENTROS DE BRICOLAGE BricoCentro (Nr. 3262623) für Dienstleistungen der Klassen 35, 37 und 39

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und vollständige Zurückweisung des Widerspruchs

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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