Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 04.03.2010 – T-477/08

Mundipharma AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke AVANZALENE - Ältere Gemeinschaftswortmarke AVANZ - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:72

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Mundipharma AG trägt die Kosten mit Ausnahme der Kosten der ALK-Abelló A/S.

3. Die ALK-Abelló A/S trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 4. März 2010 – Mundipharma/HABM – ALK-Abelló (AVANZALENE) / (Rechtssache T-477/08)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke AVANZALENE – Ältere Gemeinschaftswortmarke AVANZ – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 22-23, 43-45)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Mundipharma AG

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke AVANZALENE für Waren der Klasse 5 – Anmeldung Nr. 4632501

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

ALK-Abelló A/S

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Gemeinschaftswortmarke AVANZ für Waren der Klasse 5 (Nr. 3331444)

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-477/08 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten