Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 22.06.2018 – T-476/17 R
Arysta LifeScience Netherlands BV gegen Europäische Kommission. Vorläufiger Rechtsschutz – Pflanzenschutzmittel – Wirkstoff Diflubenzuron – Voraussetzung für das Inverkehrbringen – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit – Interessenabwägung.
- ECLI
- ECLI:EU:T:2018:407
Gründe
Randnummer 1
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Randnummer 2
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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