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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 22.06.2018 – T-476/17 R

Arysta LifeScience Netherlands BV gegen Europäische Kommission. Vorläufiger Rechtsschutz – Pflanzenschutzmittel – Wirkstoff Diflubenzuron – Voraussetzung für das Inverkehrbringen – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit – Interessenabwägung.
ECLI
ECLI:EU:T:2018:407

Gründe

Randnummer 1

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Randnummer 2

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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