Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 03.02.2010 – T-472/07
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:25
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Enercon GmbH trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 3. Februar 2010 – Enercon/HABM – Hasbro (ENERCON) / (Rechtssache T-472/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ENERCON – Ältere Gemeinschaftswortmarke TRANSFORMERS ENERGON – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr.º 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 26, 44-45)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Enercon GmbH
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Gemeinschaftswortmarke ENERCON für Waren der Klassen 16, 18, 24, 28 und 32 – Anmeldung Nr. 3326031
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Hasbro, Inc.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Gemeinschaftswortmarke TRANSFORMERS ENERGON für Waren der Klassen 16, 18, 24, 28, 30 und 32 (Anmeldung Nr. 3151121) und ältere nicht eingetragene Marken TRANSFORMERS ENERGON und ENERGON
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-472/07 entschieden?“