Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 10.05.2007 – T-47/06
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:131
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Antartica Srl trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 10. Mai 2007 – Antartica/HABM – Nasdaq Stock Market (nasdaq) / (Rechtssache T-47/06)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke nasdaq – Ältere Gemeinschaftswortmarke NASDAQ – Relatives Eintragungshindernis – Bekanntheit – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen älteren bekannten Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnr. 61)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Antartica Srl
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke nasdaq für Waren der Klassen 9, 12, 14, 25 und 28
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken‑ oder Zeichenrechts:
The Nasdaq Stock Market Inc.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:
Gemeinschaftswortmarke NASDAQ für Waren der Klassen 9, 16, 35, 36, 38 und 42 und die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union notorisch bekannte ältere Marke NASDAQ
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Anmeldung
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-47/06 entschieden?“