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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 10.05.2007 – T-47/06

Antartica Srl gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:131

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Antartica Srl trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 10. Mai 2007 – Antartica/HABM – Nasdaq Stock Market (nasdaq) / (Rechtssache T-47/06)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke nasdaq – Ältere Gemeinschaftswortmarke NASDAQ – Relatives Eintragungshindernis – Bekanntheit – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen älteren bekannten Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnr. 61)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Antartica Srl

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke nasdaq für Waren der Klassen 9, 12, 14, 25 und 28

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken‑ oder Zeichenrechts:

The Nasdaq Stock Market Inc.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:

Gemeinschaftswortmarke NASDAQ für Waren der Klassen 9, 16, 35, 36, 38 und 42 und die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union notorisch bekannte ältere Marke NASDAQ

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Anmeldung

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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