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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 23.12.2008 – T-468/08 R

AES-Tisza Erőmű kft (AES-Tisza kft) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, mit der die Beihilfen, die die Republik Ungarn bestimmten Stromerzeugern mittels Stromabnahmeverträgen gewährt haben soll, für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit - Interessenabwägung.
ECLI
ECLI:EU:T:2008:621

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 23. Dezember 2008 – AES‑Tisza/Kommission / (Rechtssache T-468/08 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Entscheidung der Kommission, mit der die Beihilfen, die die Republik Ungarn bestimmten Stromerzeugern mittels Stromabnahmeverträgen gewährt haben soll, für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit – Interessenabwägung“

1. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen für die Gewährung – „Fumus boni iuris“ – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Kumulativer Charakter (Art. 225 EG, 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 10-13)

2. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs –Voraussetzungen für die Gewährung – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Beweislast – Finanzieller Schaden (Art. 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 28-29, 35-39, 42, 45-47)

3. Vorläufiger Rechtsschutz – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Antrag – Formerfordernisse – Darstellung der Antragsgründe, mit denen die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen glaubhaft gemacht wird (Art. 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 §§ 2 und 3, Art. 109) (vgl. Randnrn. 30-31)

4. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs –Voraussetzungen für die Gewährung – Abwägung sämtlicher betroffener Belange – Entscheidung über staatliche Beihilfen (Art. 88 Abs. 2 EG und Art. 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Art. 7) (vgl. Randnr. 61-62)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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