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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 10.12.2008 – T-462/05

JTEKT Corporation, anciennement Toyoda Koki Kabushiki Kaisha gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:557

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 14. September 2005 (Sache R 1157/2004‑1) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der JTEKT Corp.

Gründe

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 10. Dezember 2008 – JTEKT/HABM (IFS) / (Rechtssache T-462/05)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke IFS – Absolutes Eintragungshindernis – Kein beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 25, 31, 39-40)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

JTEKT Corp.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke IFS für Waren in Klasse 12 – Anmeldung Nr. 3157492

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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