Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 20.09.2007 – T-461/04
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:294
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 20. September 2007 – Imagination Technologies/HABM (PURE DIGITAL) / (Rechtssache T-461/04)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PURE DIGITAL – Absolute Eintragungshindernisse – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c) (vgl. Randnrn. 36-37, 54)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Imagination Technologies Ltd
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke PURE DIGITAL für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 38 – Anmeldung Nr. 2396075
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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