Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.09.2009 – T-458/07
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:337
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Dominio de la Vega, SL trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 16. September 2009 – Dominio de la Vega/HABM – Ambrosio Velasco (DOMINIO DE LA VEGA) / (Rechtssache T-458/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke DOMINIO DE LA VEGA – Ältere Gemeinschaftsbildmarke PALACIO DE LA VEGA – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 26-29, 45-55)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Dominio de la Vega, SL
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke DOMINIO DE LA VEGA für Waren und Dienstleistungen der Klassen 33, 42 und 43 – Anmeldung Nr. 2789576
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Ambrosio Velasco, SA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Gemeinschaftsbildmarke PALACIO DE LA VEGA für Waren der Klasse 33 ‑ Anmeldung Nr. 78147
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde für alle Waren in der Klasse 33, gegen die er gerichtet war, stattgegeben, und die Anmeldung wurde für diese Waren zurückgewiesen
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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