Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 27.01.2009 – T-457/08 R
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:18
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Gründe
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 27. Januar 2009 – Intel/Kommission / (Rechtssache T-457/08 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf einstweilige Anordnungen – Beschluss, mit dem ein Antrag auf Verschiebung des Beginns der Frist für die Erwiderung auf eine Mitteilung der Beschwerdepunkte zurückgewiesen wird – Beschluss, mit dem ein Antrag auf Anordnung der Vorlage von Schriftstücken zurückgewiesen wird – Unzulässigkeit der Klage“
Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Prima facie bestehende Zulässigkeit der Klage – Summarische Prüfung der Klage durch den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter (Art. 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 104 § 1) (vgl. Randnrn. 46-48)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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