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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 27.01.2009 – T-457/08 R

Intel Corp. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf einstweilige Anordnungen - Beschluss, mit dem ein Antrag auf Verschiebung des Beginns der Frist für die Erwiderung auf eine Mitteilung der Beschwerdepunkte zurückgewiesen wird - Beschluss, mit dem ein Antrag auf Anordnung der Vorlage von Schriftstücken zurückgewiesen wird - Unzulässigkeit der Klage.
ECLI
ECLI:EU:T:2009:18

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 27. Januar 2009 – Intel/Kommission / (Rechtssache T-457/08 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf einstweilige Anordnungen – Beschluss, mit dem ein Antrag auf Verschiebung des Beginns der Frist für die Erwiderung auf eine Mitteilung der Beschwerdepunkte zurückgewiesen wird – Beschluss, mit dem ein Antrag auf Anordnung der Vorlage von Schriftstücken zurückgewiesen wird – Unzulässigkeit der Klage“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Prima facie bestehende Zulässigkeit der Klage – Summarische Prüfung der Klage durch den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter (Art. 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 104 § 1) (vgl. Randnrn. 46-48)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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