Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 09.03.2012 – T-450/08
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:117
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Coverpla trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. März 2012 – Coverpla/HABM – Heinz‑Glas (Flacon) / (Rechtssache T-450/08)
„Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren – Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Form eines Fläschchens – Älteres Geschmacksmuster – Nichtigkeitsgrund – Offenbarung des älteren Geschmacksmusters – Keine Neuheit – Art. 5 und 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 6/2002“
Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsgründe – Fehlende Eigenart – Offenbarung durch den Entwerfer oder seinen Rechtsnachfolger – Nachweis der Offenbarung des älteren Geschmacksmusters (Verordnung Nr. 6/2002 des Rates, Art. 5 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 20‑23)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
Art. 25 GGV, Art. 5 GGV
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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