Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 14.11.2008 – T-45/08

Transportes Evaristo Molina, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Nichtigkeitsklage - Klagefristen - Beginn - Veröffentlichung im Amtsblatt - Behauptetes Fehlen der Klagebefugnis am Tag der Veröffentlichung - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:499

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Streithilfeantrag der Repsol Comercial de Productos Petrolíferos, SA hat sich erledigt.

3. Die Transportes Evaristo Molina, SA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 14. November 2008 – Transportes Evaristo Molina/Kommission / (Rechtssache T-45/08)

„Nichtigkeitsklage – Klagefristen – Beginn – Veröffentlichung im Amtsblatt – Behauptetes Fehlen der Klagebefugnis am Tag der Veröffentlichung – Unzulässigkeit“

1. Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Zeitpunkt der Veröffentlichung der betreffenden Handlung (Art. 230 Abs. 5 EG; Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 102 § 1) (vgl. Randnrn. 29-30)

2. Verfahren – Klagefristen – Ausschlusswirkung – Zufall oder höhere Gewalt (Satzung des Gerichtshofs, Art. 45 Abs. 2) (vgl. Randnr. 30)

3. Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Klagebefugnis – Ausschließliche Bewertung durch den Gemeinschaftsrichter (Art. 230 EG) (vgl. Randnr. 32)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Beschluss vom 14.11.2008 – T-45/08 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Lade T-45/08 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten