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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 12.09.2007 – T-448/04

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Transport Environment Development Systems (Trends). Schiedsklausel - Viertes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration - Verträge über Projekte im Bereich der allgemeinrelevanten Telematikanwendungen - Fehlen von Belegen und Unvereinbarkeit eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Regelungen - Rückzahlung der gezahlten Beträge.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:265

Tenor

1. Der Zwischenstreitantrag wird zurückgewiesen.

2. Transport Environment Development Systems (Trends) wird verurteilt, an die Kommission 48 046 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5,50 % ab dem 1. Januar 1999 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

3. Trends trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. September 2007 – Kommission/Trends / (Rechtssache T-448/04)

„Schiedsklausel – Viertes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration – Verträge über Projekte im Bereich der allgemeinrelevanten Telematikanwendungen – Fehlen von Belegen und Unvereinbarkeit eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Regelungen – Rückzahlung der gezahlten Beträge“

1. Verfahren – Frist für den Beweisantritt (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 1 und Art. 66 § 2) (vgl. Randnrn. 52, 56)

2. Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG; Beschluss Nr. 1110/94 des Europäischen Parlaments und des Rates; Entscheidung 94/801 des Rates) (vgl. Randnrn. 63-64, 91-94)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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