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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 17.02.2006 – T-448/04

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Transport Environment Development Systems (Trends) und andere. Schiedsklausel - Einrede der Unzulässigkeit - Klage gegen Gesellschafter.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:52

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit sie gegen Herrn Tillis, Herrn Kontaratos, Herrn Argyrakos, Herrn Petrakis und Frau Koutroumpa gerichtet ist.

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die Herrn Tillis im Zusammenhang mit seiner Einrede der Unzulässigkeit entstanden sind.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 17. Februar 2006 − Kommission/TRENDS u. a. / (Rechtssache T-448/04)

(„Schiedsklausel – Einrede der Unzulässigkeit – Klage gegen Gesellschafter“)

1. Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Artikel 238 EG und 240 EG) (vgl. Randnrn. 32, 34-35)

2. Verfahren – Mehrere Beklagte (vgl. Randnr. 43)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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