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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 27.09.2006 – T-440/05

Carlos Correia de Matos gegen Europäisches Parlament. Klageschrift - Formerfordernisse - Vertretung durch einen Anwalt - Offensichtliche Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:284

Tenor

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Der Kläger trägt seine eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 27. September 2006 – Correia de Matos/Parlament / (Rechtssache T-440/05)

„Klageschrift – Formerfordernisse – Vertretung durch einen Anwalt – Offensichtliche Unzulässigkeit“

Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Satzung des Gerichtshofes, Artikel 19 Absatz 3 und 21 Absatz 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 43 § 1 Absatz 1, 44 § 3 und 59) (vgl. Randnrn. 8-12)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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