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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 02.02.2011 – T-437/09

Oyster Cosmetics SpA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Oyster Cosmetics - Ältere Gemeinschaftsbildmarke Kadus oystra AUTO STOP PROTECTION - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:23

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Oyster Cosmetics SpA trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 2. Februar 2011 – Oyster Cosmetics/HABM – Kadabell (Oyster cosmetics) / (Rechtssache T-437/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Oyster Cosmetics – Ältere Gemeinschaftsbildmarke Kadus oystra AUTO STOP PROTECTION – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 23, 51, 55)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Oyster Cosmetics SpA.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke „OYSTER COSMETICS“ für Waren der Klasse 3 – Anmeldung Nr. 3 791 555

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Kadabell GmbH & Co. KG

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Gemeinschaftsbildmarke „Kadus oystra AUTO STOP PROTECTION“ für Waren der Klasse 3

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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