Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.09.2013 – T-435/09
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2013:439
Gründe
Die von der GL2006 Europe Ltd erhobene Klage ist in der Hauptsache erledigt.
GL2006 Europe wird verurteilt, einen Betrag in Höhe von 2258456,31 Euro zuzüglich Zinsen ab den in den Belastungsanzeigen vom 7. August 2009 festgelegten Fälligkeitstagen an die Europäische Kommission zu zahlen.
GL2006 Europe trägt die Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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