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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 26.11.2008 – T-435/07

New Look Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:534

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die New Look Ltd. trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 26. November 2008 – New Look/HABM (NEW LOOK) / (Rechtssache T-435/07)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke NEW LOOK – Absolutes Eintragungshindernis – Keine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 18, 23-26)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

New Look Ltd

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke NEW LOOK für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 9, 14, 16, 18, 25, 26 und 35 – Anmeldung Nr. 2932606

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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