Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 26.11.2008 – T-435/07
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:534
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die New Look Ltd. trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 26. November 2008 – New Look/HABM (NEW LOOK) / (Rechtssache T-435/07)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke NEW LOOK – Absolutes Eintragungshindernis – Keine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 18, 23-26)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
New Look Ltd
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke NEW LOOK für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 9, 14, 16, 18, 25, 26 und 35 – Anmeldung Nr. 2932606
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-435/07 entschieden?“